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WEG-Verwaltung

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum wird dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung entsprechend verwaltet. Dabei werden Beschlüsse der Eigentümerversammlung schnell und kostengünstig umgesetzt.

Ihre Eigentumswohnung machen wir zu Ihrem Zuhause, in dem Sie sich wohlfühlen, oder zur Ihrer Kapitalanlage, die wir kompetent betreuen und die Ihnen Gewinn bringt. Um dies permanent und auf Dauer leisten zu können, nimmt unser ganzes Team an Schulungen und Seminaren teil und werden Fachzeitschriften abonniert.

Allgemeine kaufmännische Verwaltung

  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Individuelles Hausmanagement nach §§ 27, 28 Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Behörden u.ä.

Technische Verwaltung

  • Durchführung und Überwachung von Sanierungen und baulicher Änderungen
  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Schnelle und zuverlässige Abwicklung von Schadensfällen
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

Finanzen- und Vermögensverwaltung

  • Professionelles Rechnungs- und Mahnwesen
  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung mit einer professionellen Hausverwaltungssoftware
  • Einziehung von Hausgeldern inkl. Mahnwesen
  • Erstellung der Jahresabrechungen und Rechnungslegung
  • Unterstützung der Verwaltungsbeiräte
  • Seriöse und bewusste Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

Juristische Verwaltung

  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
  • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer.
  • Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren
  • Abschluss und Prüfung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Überprüfung der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung